AfA – MEHR ZEIT
FÜR IHRE ARBEIT.
VIEL MEHR ALS
PERSONALVERMITTLUNG.

Haben Sie noch Fragen?

Wer zahlt mir im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung mein Gehalt?

Sie als Arbeitnehmer erhalten Ihren Lohn direkt und zuverlässig von der AfA.

Die AfA zahlt Ihnen auch dann den vertraglich vereinbarten Lohn, wenn Sie nicht im Einsatz sein sollten.

Wir arbeiten nach dem Tarifvertrag iGZ / DGB (Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. / Deutscher Gewerkschaftsbund).

Der gemäß diesem Tarifvertrag geregelte Lohn liegt bereits bei einem Einstieg in die Tarifgruppe TG 1 oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Bei passender Auftragslage wird eine übertarifliche Bezahlung angestrebt.

 

Die Möglichkeit einer Übernahme besteht grundsätzlich jederzeit. Sie erfolgt gemäß unseren Erfahrungswerten in der Regel nach sechs bis neun Monaten.

Wir vermitteln Ihnen nur Stellen, die exakt Ihren Kompetenzen und Ansprüchen entsprechen.

Sollten Ihnen spezielle Kenntnisse fehlen, helfen wir Ihnen, vor der Einstellung in einen externen Betrieb oder im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses mit der AfA ein für Sie passendes Praktikums-, Schulungs- oder Weiterbildungsangebot aus unserem kostenfreien Qualifizierungspool auszuwählen.  

Die AfA besitzt ein umfangreiches branchenübergreifendes Netzwerk bestehend aus kleinen, mittelständischen und großen namhaften Unternehmen. Insbesondere in den Branchen Produzierendes Gewerbe, Technik, Logistik und Dienstleistung konnte die AfA in mittlerweile über 20 Jahren intensive Kontakte knüpfen und wertvolles Know-how gewinnen.

Seit dem 17. Juli 2008 ist die AfA Agentur für Arbeitsvermittlung mit dem Arbeitsschutz-Managementsystem SCP (steht für Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister) über den TÜV Nord Cert GmbH zertifiziert. Das SCP-System beinhaltet u. a. die Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch z. B. zielgerichtete Auswahl von Personal, Betriebsmitteln und Schutzeinrichtungen, arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. 

Seit etlichen Jahren haben in mehreren europäischen Ländern nicht nur die großen Konzerne beschlossen, nur noch mit Werksvertragspartnern zu arbeiten, die über ein zertifiziertes Arbeits-, Gesundheits- und Umwelt-Managementsystem verfügen und besonders in diesen Themen geprüftes Personal einsetzen. Ursache war ohne Zweifel das berechtigte Misstrauen in die Überwachungsbehörden, die kaum noch kleine und mittlere Unternehmen im Arbeitsschutz prüfen. So ist ein rein privatwirtschaftliches System entstanden, bei dem die Berufsgenossenschaften nur noch Zaungäste sind und die Gewerbeaufsicht keine Rolle mehr spielt.

Aufwändig sind die Kriterien: alle administrativen Führungskräfte, dabei handelt sich es um unsere Arbeitsvermittler, Niederlassungsleiter und weitere Führungskräfte einschließlich der Geschäftsleitung die Entscheidungen mit direkter Relevanz für den Einsatz beim Kunden treffen, müssen über eine Ausbildung und Prüfung verfügen. Darüber hinaus müssen alle operativ tätigen Mitarbeiter, die länger als 6 Monate beschäftigt sind, ebenfalls in Sachen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umwelt ausgebildet und geprüft werden.

Mit Sicherheit zukunftsfähig

Und genau hier setzt die AfA an: Hin zu mehr Eigenverantwortung der Unternehmen, von denen der Gesetzgeber eine Minimierung des Risikos für Mensch und Maschinen fordert.

 

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Seit Anfang 2013 ist die AfA Agentur für Arbeitsvermittlung mit dem Managementsystem AZAV (steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) über den TÜV Nord Cert GmbH – eine von der Bundesagentur für Arbeit (BA) anerkannte Zertifizierungsstelle – zertifiziert. Dadurch sind wir ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Der Nachweis der regelwerkskonformen Anwendung wurde erbracht.

Unser Geltungsbereich als Träger erstreckt sich über:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung
  • ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung

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