AfA – VIEL MEHR ALS
PERSONALVERMITTLUNG.
EFFIZIENT, KOMPETENT,
NACHHALTIG.

Ihr Ansprechpartner

AfA – Mehr Freiheit und Flexibilität für Ihr Unternehmen.

Seit 2013 AZAV-zertifiziert:

Effizient, kompetent und nachhaltig vermitteln und überlassen wir branchenübergreifend qualifizierte Fach- und Führungskräfte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihr Personalmanagement. Dabei haben wir vor allem zwei Dinge besonders im Blick: Ihren Erfolg und Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

 

Unsere Personaldienstleistungen:

  • Direkte Personalvermittlung

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vakanzen flexibel und schnell zu besetzen und passendes, qualifiziertes Personal zur Festeinstellung zu finden. Dabei profitieren Sie von einem geringen Zeit- und Verwaltungsaufwand und unserem umfassenden Bewerberpool.

  • Vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung

Wir überlassen Ihnen auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes qualifiziertes Personal zur Begründung eines festen Arbeitsverhältnisses und übernehmen Rekrutierung, Personalsteuerung und Betreuung des überlassenen Personals für Sie. Profitieren Sie von unserem umfassenden Service.

  • Strategische und permanente Arbeitnehmerüberlassung

Wir bieten Ihnen die unbefristete Überlassung von Arbeitnehmern auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Erhöhung Ihrer strategischen, permanenten Personalflexibilität.

  • Outsourcing

Sie möchten einzelne Aufgaben oder ganze Funktionsbereiche, die nicht zum Kernbereich Ihres Unternehmens gehören, ausgliedern? Gerne übernehmen wir bei Ihnen vor Ort sowohl unbefristete als auch zeitlich begrenzte Projekte.

AfA – Ihr zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung

Seit Anfang 2013 ist die AfA Agentur für Arbeitsvermittlung mit dem Managementsystem AZAV (steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) über den TÜV Nord Cert GmbH – eine von der Bundesagentur für Arbeit (BA) anerkannte Zertifizierungsstelle – zertifiziert. Dadurch sind wir ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Der Nachweis der regelwerkskonformen Anwendung wurde erbracht.

Unser Geltungsbereich als Träger erstreckt sich auf:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung
  • ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung